AGB

1. Geltungsbereich

Für alle Dienstleistungen zum geschlossenen Wartungsvertrag zwischen Pauper Heizungsbau GmbH & Co. KG und dem Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Verbraucher ist jede natürliche oder juristische Person.

2. Vertragspartner

Der Wartungsvertrag kommt zustande mit der Firma Pauper Heizungsbau GmbH & Co. KG, Am Grollhamm 12, 27574 Bremerhaven, Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRA 29224 HB.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Auswahl und Unterzeichnung des entsprechenden Wartungspakets zustande. Wenn nicht anders vereinbart gilt der Wartungsvertrag als zu sofort geschlossen.

4. Leistungen

4.1 Wartungsvertrag S:

  • Jährliche Wartung der Heizungsanlage
  • Sichtkontrolle der Wasserleitung und Prüfung der Sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Gas-Check (Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasanlage)
  • + 5% Rabatt auf Wartungssets
  • + 5% Rabatt auf Ersatzteile

4.1 Wartungsvertrag M:

  • Jährliche Wartung der Heizungsanlage
  • Sichtkontrolle der Wasserleitung und Prüfung der Sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Gas-Check (Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasanlage)
  • Optimierung der Einstellungen
  • Viessmann Online Dienst (bei entsprechender Anlage)
  • + 5% Rabatt auf Wartungssets
  • + 5% Rabatt auf Ersatzteile
  • Inklusive Notdienst (Einsatzzeit wird nach Aufwand berechnet)

4.1 Wartungsvertrag L (nur bei neuen Anlagen):

  • Jährliche Wartung der Heizungsanlage
  • Sichtkontrolle der Wasserleitung und Prüfung der Sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Gas-Check (Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasanlage)
  • Optimierung der Einstellungen
  • Viessmann Online Dienst (bei entsprechender Anlage)
  • Inklusive Wartungssets
  • Inklusive Ersatzteile
  • Inklusive Notdienst
  • Inklusive

5. Termine

Sofern es nach verbindlicher Terminabsprache zu einer Leerfahrt kommt, behalten wir uns vor, diese mit 50€ Pauschalkosten in Rechnung zu stellen, sofern kundenseitig nicht versucht wurde, uns rechtzeitig über eine Terminverschiebung in Kenntnis zu setzen.

6. Ausgeschlossene Leistungen

Wir sind zur Behebung einer Störung lediglich verpflichtet, soweit dies bei sorgfältiger Arbeit und nach dem jeweiligen Stand der Technik möglich ist.

6.1 Ausgeschlossen sind Wartung und Entstörung an Anlagenteilen, die keine Vertragskomponenten sind, bzw. außerhalb der Grenzen des Wartungsumfelds liegen. Das Wartungsumfeld ist bei dem Kunden individuell und nachvollziehbar an der Anlage markiert.

6.2 Ausgeschlossen ist die Behebung von Störungen, die nicht durch eine Vertragskomponente verursacht sind (z.B. leerer Öltank, schlechte Ölqualität, unzureichender Gasdruck, Stromunterbrechung, Überspannung etc.).

6.3 Die Entrußung eines Kessels oder die wasserseitige Reinigung eines Kessels oder eines Warmwasserspeichers (z.B. Entkalkung) sowie die Befüllung oder Entlüftung des Wärmeverteilsystems gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang. Auf Wunsch erledigen wir solche Arbeiten bei Bedarf gegen gesonderte Berechnung.

6.4 Ebenfalls nicht zum vertraglichen Leistungsumfang gehören Wartungs- und Stördienst-Arbeiten sowie der Einsatz von Verschleiß- und Ersatzteilen, wenn diese Arbeiten verursacht wurden durch: Nichtbeachtung der Hersteller-Vorschriften oder der allgemein gültigen Regeln der Technik, sowie

  • fehlerhafte Bedienung oder ausgebliebene Wartung der Anlagenkomponenten
  • fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Anlagenkomponenten
  • höhere Gewalt wie Feuer- oder Wasserschäden
  • Veränderung der Belüftungseinrichtungen oder Abgasführung
  • Umbau oder Sanierung der Anlage
  • unsachgemäße, nicht von uns veranlasste Eingriffe in die Anlagenkomponenten
  • Störungen oder Schäden, die eintreten, weil von uns schriftlich als notwendig empfohlene Maßnahmen vom Kunden abgelehnt wurden

6.5 Ebenfalls nicht zum vertraglichen Leistungsumfang gehören Arbeiten, die im Zuge der Sorgfalt durch den Kunden selbst vorgenommen werden müssen. Der Kunde erhält eine einmalige Einweisung zu folgenden Tätigkeiten, die dieser dann zukünftig selbst ausführt.

  • Wasser auffüllen / Prüfung des Anlagendrucks
  • Entlüften der Heizkörper
  • Nachjustieren der Heizungsanlage

7. Mängelansprüche

7.1 Im Falle einer mangelhaften Wartung oder eines mangelhaften Stördienst-Einsatzes hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung.

7.2 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die vereinbarte Vergütung mindern oder – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 8 – vom Vertrag zurücktreten.
Dasselbe gilt, wenn wir die Nacherfüllung verweigern oder dem Kunden die Nacherfüllung unzumutbar ist.

7.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bezüglich unserer Leistungen und der von uns eingebauten Ersatzteile beträgt ein Jahr.

7.4 Keine Mängelansprüche bestehen

  • für die Nichtbehebung von verborgenen Fehlern, die bei ordnungsgemäßer Durchführung der Wartungs- und Entstörarbeiten nicht entdeckt werden konnten
  • beim Wartungsvertrag „S“ (1.1) für Schäden an Verschleißteilen infolge natürlicher Abnutzung (Teile, die bei bestimmungsmäßigem Gebrauch während der Lebensdauer einer Vertragskomponente einmal oder mehrmals ausgetauscht werden müssen).

8. Haftung

8.1 Für Ansprüche, die über die Nacherfüllungspflicht (5.1) hinausgehen, ist unsere Ersatzpflicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf die Deckungssummen unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu geben.

8.2 Diese Haftungsbegrenzung (6.1) gilt auch für Schäden, die nicht an den Vertragskomponenten entstanden sind.

8.3 Über 8.1 hinausgehende Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unabdingbare Ansprüche

  • aufgrund einer gesetzlichen Haftpflicht
  • in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
  • wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nur für einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht wiederum Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen.

9. Vergütung

9.1 Die im Wartungsvertrag genannten Beträge der jährlichen Wartungspauschale werden auf der Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Lohn- und Materialkosten kalkuliert. Bei Änderungen dieser Kalkulationsbasis (z.B. der tarifvertraglichen Löhne, der Verschleiß- und Ersatzteilpreise, der Kraftfahrzeugkosten) sind wir zur angemessenen Anpassung der Wartungspauschale berechtigt.

9.2 Die Rechnungsbeträge werden in monatlichen Raten gemäß des gewählten Wartungspakets über das SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Änderungen der Bankverbindung sind uns umgehen mitzuteilen.

9.3 Bei Rückbuchung aufgrund mangelnder Deckung sind wir zur Berechnung einer Aufwandspauschale von 5€ berechtigt.

10. Vertragsdauer

10.1 Die Dauer der Wartungsverträge ergibt sich wie folgt:

  • Paket S – 2 Jahre
  • Paket M – 2 Jahre
  • Paket L – 10 Jahre

Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Periode gekündigt wird.

10.2 Eine Vertragskündigung erfolgt in Textform.

11. Vertragsübernahme

11.1 Der Vertrag kann nach Zustimmung der beteiligten Vertragspartner jederzeit durch einen neuen Vertragspartner übernommen werden. Es fallen dafür keine zusätzlichen Kosten an. Bei Vertragsübernahme verzichtet der abgebende Vertragspartner auf das in 15.1 beschriebene Sonderkündigungsrecht.

11.2 Die Vertragslaufzeit wird üblicherweise bis zum Ende der ursprünglich in 10 Vertragsdauer definierten Laufzeiten übernommen. Abweichende Regelungen können getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.

12. Einbeziehung weiterer AGB

Im Übrigen gelten ergänzend die Regelungen unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.

13. Schriftform

Eventuelle mündliche Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremerhaven. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wir sind aber berechtigt, Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

15. Sonderkündigung

15.1 Außerhalb der in 10 Vertragsdauer beschriebenen Laufzeiten kann ein Vertrag aus folgenden wichtigen Gründen zum nächsten noch nicht abgerechneten Monat gekündigt werden

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Todesfall
  • Eigentümerwechsel

Die entsprechenden Nachweise sind uns schriftlich vorzulegen. In diesem Zug erkennt der Kunde/Vertreter an, dass wir Einblick in die zur Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben notwendigen Dokumente erhalten.
15.2 Bei einer Erhöhung einer Pauschale hat der Kunde das Recht zur Kündigung des Wartungsvertrages auf den Zeitpunkt der Erhöhung.

16. Widerrufsrecht

Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, den Wartungsvertrag unterzeichnet haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Pauper Heizungsbau GmbH & Co. KG, Am Grollhamm 12, 27574 Bremerhaven, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, fallen keine Kosten für Sie an (mit Ausnahme von verbindlich beauftragten Leistungen, zu denen eine Rückabwicklung nicht möglich ist).

– Ende der Widerrufsbelehrung –

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